Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Entrümpelungen, Räumungen und Haushaltsauflösungen der Löwennetz GmbH, Trentiner Ring 2a, 86356 Neusäß, unter der Geschäftsbezeichnung „Lechklar“
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Entrümpelungen, Räumungen und Haushaltsauflösungen zwischen der Löwennetz GmbH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Lechklar“ (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Absprachen im Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unser Angebot erstellen wir auf Grundlage der Fotos und Angaben des Auftraggebers oder einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Angebote und Besichtigungen sind unverbindlich und kostenlos.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt, zum Beispiel per WhatsApp, SMS, E-Mail, schriftlich oder mündlich. Wir bestätigen den Auftrag in Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Festpreis
(1) Der Festpreis umfasst die im Angebot genannten Räume und Gegenstände, einschließlich Arbeitszeit, Personal, Fahrzeuge, Transport und fachgerechter Entsorgung. Nach der Räumung übergeben wir die Räume besenrein, das heißt grob gefegt, nicht gereinigt.
(2) Nicht im Festpreis enthalten sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich genannt:
- Räume, Gegenstände oder Mengen, die auf den Fotos oder bei der Besichtigung nicht erkennbar waren;
- Sonder- und Gefahrstoffe, zum Beispiel Asbest, Chemikalien, Farben und Lacke in größeren Mengen, Öltanks, Batterien in größeren Mengen;
- der Ausbau fest verbauter Einrichtungen, zum Beispiel Bodenbeläge, Tapeten, Einbauküchen, Sanitär- oder Elektroinstallationen;
- Reinigungs-, Renovierungs- und Malerarbeiten.
(3) Stellt sich vor oder während der Räumung ein zusätzlicher Aufwand nach Absatz 2 heraus, informieren wir den Auftraggeber und nennen den Preis für die Zusatzleistung. Zusätzliche Leistungen führen wir nur aus, wenn der Auftraggeber zustimmt. Ohne Zustimmung bleibt es beim vereinbarten Festpreis für den vereinbarten Umfang.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die zu räumenden Räume und Gegenstände verfügen darf, zum Beispiel als Eigentümer, Mieter, Erbe oder Bevollmächtigter. Auf Verlangen weist er dies nach.
(2) Der Auftraggeber sorgt am vereinbarten Termin für den Zugang zu allen Räumen, für funktionierende Beleuchtung und, soweit nötig, für eine Haltemöglichkeit für unsere Fahrzeuge. Eine behördliche Halteverbotszone beantragen wir auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
(3) Gegenstände, die nicht geräumt werden sollen, sowie Dokumente, Bargeld, Schmuck, Fotos und andere persönliche Wertsachen entfernt oder kennzeichnet der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten.
(4) Scheitert der vereinbarte Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zum Beispiel weil kein Zugang möglich ist, kann er uns den nachgewiesenen Aufwand für die vergebliche Anfahrt ersetzen müssen.
§ 5 Gegenstände und Fundsachen
(1) Mit dem Abtransport gehen die geräumten Gegenstände in unsere Verfügung über. Wir entsorgen, verwerten oder spenden sie nach eigener Wahl.
(2) Finden wir bei der Räumung Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, persönliche Dokumente oder Fotos, übergeben wir diese dem Auftraggeber.
§ 6 Termine
Wir führen die Räumung zum vereinbarten Termin aus. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Unwetter, Krankheit oder behördliche Anordnungen teilen wir unverzüglich mit und vereinbaren einen Ersatztermin.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Festpreis ist nach Abschluss der Räumung und Übergabe fällig. Zahlung in bar bei Übergabe oder per Überweisung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung.
§ 8 Abnahme und Mängel
(1) Nach Abschluss der Arbeiten nimmt der Auftraggeber die Räume ab, möglichst gemeinsam mit uns vor Ort. Erkennbare Mängel soll er dabei mitteilen, damit wir sie sofort beheben können.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Gegenstände, die entgegen § 4 Abs. 3 nicht entfernt oder gekennzeichnet wurden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026